Überblick
Aus der Einleitung: "Das AMS hat eine lange Tradition, Gleichstellung als integralen Bestandteil seiner
Arbeitsmarktpolitik zu verstehen und mit entsprechenden Zielvorgaben zu versehen. So gibt es die inhaltliche
Zielsetzung des Arbeitsmarktservice, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft bzw.
konkret auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und zu diesem Ziel durch entsprechende Maßnahmen beizutragen:
sowohl als integraler Bestandteil aller Maßnahmen – im Sinne von Gender Mainstreaming – als auch mit
spezif. Maßnahmen im Rahmen des arbeitsmarkpolitischen Frauenprogramms (etwa
Wiedereinstiegsprogramme oder Frauen in Handwerk und Technik) (vgl. Mairhuber 2019, Spielmann 2019).
Zudem wurden hinsichtlich des Einsatzes der Fördermittel der aktiven AMP sowie der
Teilnehmerinnenquote an AMS-Angeboten Standards festgelegt, welche eine gleichberechtigte Teilnahme an
den Maßnahmen sicherstellt. So wurden unter dem Aspekt von Gender Budgeting 50% der Aufwendungen
des aktiven Arbeitsmarktbudgets für Frauen dotiert (Maurer & Spielmann 2017). Seit 2019 wurde diese
Zielsetzung revidiert; Frauenförderung wurde erneut in den jährlichen arbeitsmarktpolitischen Zielen
verankert, statt des 50%-Förderziels hat sich der Verwaltungsrat dafür entschieden, künftig Frauen mit einem
flexibleren Zielwert überdurchschnittlich zu fördern (Freudenschuß & Grieger 2019). (...)"