Generalsuche Home Home mobil Mobil Help Hilfe Sitemap Sitemap Kontakt Kontakt Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz RSS Feed Feeds
News / Newsletter
Veranstaltungen / Events
Veranstaltungen Aktuelle
Veranstaltungen Archiv
Veranstaltungen suchen
Publikationen / E-Library
Web-Ressourcen
AMS-JobBarometer
Jobchancen Studium
Merkliste Merkliste News
Merkliste Merkliste Events
Merkliste Merkliste E-Library
Merkliste Merkliste Jobch. News
Merkliste Merkliste Methoden
 
Detailansicht Veranstaltung / EventKurztipp   
zurück Suchergebnisse 
  Merkliste bearbeiten / via E-Mail sendenEvent merken  
Konferenz: Einheitliches Recht für die Vielfalt der Kulturen?

Datum:
08.04.2010 - 09.04.2010

Ort: Wien

Recht in nationalstaatlichem Rahmen und homogenen Gesellschaften ist Geschichte. Thema der Tagung sind die Konsequenzen veränderter Rechtsräume und zunehmend transnationalen Rechts für das Strafrecht, seinen Gegenstandsbereich und die kriminologische Wissenschaft. Das Strafrecht blieb lange "etatistisch" auf den nationalen Rechtsraum beschränkt und war insofern in relativ geringem Maß mit kulturellem und Rechtspluralismus konfrontiert und davon herausgefordert. Inzwischen spielt das Strafrecht bei der transnationalen Vereinheitlichung des Rechts, bei der völkerstrafrechtlichen Durchsetzung von Menschenrechten jedoch eine besondere flankierende Rolle. Es erhält mit den "Makroverbrechen" gegen die Menschlichkeit nicht nur einen neuen zentralen Gegenstand und spezielle internationale Rechtsinstitutionen (IStGH, ad-hoc-Tribunale), sondern durch seine Garantiefunktion für Menschenrechte selbst gegenüber Staaten und Machtträgern auch eine neue Legitimität. (...)
Ziel der Tagung ist es, für die Kriminologie die Realität der internationalen Strafverfolgung von Makroverbrechen zu erschließen. Alte Fragen der (politischen) Selektivität der Kriminalisierung, der instrumentellen Wirksamkeit und/oder symbolischen Funktion des Strafrechts, der restitutiven oder punitiven Bearbeitung von gesellschaftlichen Konflikten stellen sich hier neu. Zum anderen geht es darum, die Veränderungen der Strafrechtspolitik und -praxis unter den Vorzeichen ihrer Internationalisierung und Orientierung an globaler Sicherheit vor menschheitsbedrohenden Großrisiken (Terror) auszumachen. Wie tangieren diese Veränderungen den gewöhnlichen Alltag der Strafverfolgung, den Blick auf kulturelle Diversität und den Schutz von Minderheiten sowohl durch das Strafrecht und seine Institutionen als auch vor diesen?



Nähere Infos: hier klicken